Anwendung Jugendauflage

Zum 30. November haben die Vereine die Inhalte der Jugendauflage zu erfüllen.

1. Regionalliga Herren:

  • männliche Jugendmannschaften in den Altersklassen U18, U16, U14, U12 und jünger
  • 2 Grundschul SAGs

Regionalliga Damen:

  • mindestens drei weibliche Jugendmannschaften in den Altersklassen U18, U16, U14, U12 und jünger
  • 1 Grundschul SAG

2. Regionalliga Herren:

  • mindestens drei männliche Jugendmannschaften in den Altersklassen U18, U16, U14, U12 und jünger
  • 1 Grundschul SAG

Mit dem Report "Mannschaftsliste" konnte für jede Mannschaft aus den drei Landesverbänden die notwendigen Jugendmannschaften festgestellt und ermittelt werden. Das Ergebnis in diesem Bereich: bei zwei Vereinen muss der Sportausschuss diskutieren.

Bis zum Termin 30. November liegen von 48 Vereinen mit Teilnahmerecht in der Basketball Regionalliga Südost erst 18 Nachweise bzw. Anträge vor. Auch hier ist wichtig, dass nur Grundschul-SAGs anerkannt werden. Über die eingegangenen Anträge (bisher 5) entscheidet ebenfalls der Sportausschuss. Für die fehlenden SAG-Nachweise bzw. Anträge wird eine Nachfrist bis zum 05. Dezember 2023 18:00 Uhr gegeben. Für die Vereine der 1. Regionalliga Herren ist ein begründeter Antrag für Aussetzung der Jugendauflage nicht möglich,

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Die RLSO ist der Zusammenschluss der Landesverbände Bayern, Sachsen und Thüringen. Er ist als eingetragener Verein tätig und gleichzeitig Veranstalter der Spiele der Regionalliga in verschiedenen Ligen.

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